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Heiliger Abend Strecke geschlossen
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Hinweis:
Stille Tage
Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.
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Schnellübersicht
21 Apr 2018 10:00 bis 17:00 Uhr Samstag geöffnet (Pause von 12:00 bis 13:00Uhr) |
22 Apr 2018 12:00 bis 17:00 Uhr Sonntag geöffnet |
25 Apr 2018 10:00 bis 17:00 Uhr Nur Mitglieder |